Einsatzgruppe Bereitschaft (EGB)
Was ist eine Einsatzgruppe Bereitschaft? (EGB)
Unter einer „Einsatzgruppe Bereitschaft“ versteht man eine Gruppe aus sanitäts- bzw. betreuungsdienstlich ausgebildeten Einsatzkräften.
Die „Einsatzgruppe Bereitschaft“ ist Teil der örtlichen Bereitschaft.
Als Teil des komplexen Hilfeleistungssystems kann die Einsatzgruppe bei Not- und Schadensfällen qualifizierte sanitäts- und betreuungsdienstliche und ggf. materielle Soforthilfe leisten bspw. die Betreuung von Betroffenen bzw. die sanitätsdienstliche Absicherung von Einsatzkräften bei Brandeinsätzen und Verkehrsunfällen .
In der Regel gehen mindestens 3 und maximal 9 Helfer in den Einsatz.
Ausstattung (Einheitliche Definition im Kreisverband Freiburg)
- Einsatzfahrzeug mit Sondersignal
- Funk 4-m Bereich, Funk 2-m Bereich, TETRA Digitalfunk
- Sanitätsrucksack DIN 13155
- Automatischer externe Defibrillator (AED)
- Betreuungsrucksack
- Dokumentationsmappe
Alarmierung
Über Digitale Meldeempfänger (DME) und DIVERA App.
Aufgaben
- Betreuung unverletzt Betroffener
- Sicherstellung der Registrierung von Betroffenen an der Einsatzstelle
- Versorgung von besonders Hilfebedürftigen
- Versorgung mit dringend notwendigen Gegenständen des täglichen Bedarfs
- Organisation der vorläufigen Unterbringung von Betroffenen
- Organisation der Verpflegung von Betroffenen
- Übernahme von abschließend versorgten Leichtverletzten vom Rettungsdienst oder von einer SEG-Erstversorgung
- Zusammenarbeit mit dem PSNV
- Sanitätsdienstliche Absicherung bei Feuerwehreinsätzen
- ggf. Verpflegung der Einsatzkräfte
- ggf. Erstversorgung von Verletzten
Optionale Aufgaben
- Unterstützung Sucheinsätze einer Rettungshundestaffel
- Unterstützung bei Evakuierung
- Unterstützung besondere Einsatzlagen
- Unterstützung anderer Einsatzformationen
- Bereitstellung von ortskundigem Personal
- Erweiterte Kenntnisse über die örtlichen Strukturen